Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Im Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Damit dient der Plan in seiner flächenhaften Ausweisung der Vorbereitung einer künftigen baulichen oder sonstigen Nutzung.

Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass die Darstellungen im Flächennutzungsplan noch kein Baurecht begründen. Im Rahmen der zweistufigen Bauleitplanung werden rechtsverbindliche Festsetzungen erst in einem aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan getroffen.