Haus- und Hofflächen Programm

Die Gemeinde Welver hat sich zum Ziel gesetzt, das Erscheinungsbild der Gebäude und den Wohn- und Freizeitwert für alle Bewohnerinnen und Bewohner spürbar und nachhaltig zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen möchte die Gemeinde Welver auf dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) aufbauen und dazu beitragen, dass  Welver einladender und belebter wird.

Die dem Charakter der Ortsmitte entsprechende Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs‑, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen privater Eigentümer unterstützt werden.
Dabei wird besonderer Wert daraufgelegt, die ursprüngliche Gestaltung der Gebäude und ihrer Fassaden zu bewahren. Das bedeutet, dass die charakteristischen Merkmale der Häuser erhalten bleiben oder wieder sichtbar gemacht werden sollen. 

Förderung können nur die Hausbesitzer beantragen, deren Häuser im Geltungsbereich des Integrierten städtebauliches Entwicklungskonzepts stehen. Welche das sind, können Sie auf der Karte rechts sehen.

Richtlinie und Förderantrag finden Sie unten auf der Seite.

Warum Sie die Förderung beantragen sollten

  • Finanzielle Unterstützung
    Um die Kosten für die Sanierung oder Modernisierung Ihres Gebäudes zu reduzieren und die finanzielle Belastung zu verringern.
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Förderung nachhaltiger Bauweisen
  • Vereinfachung der Finanzierung
    Staatliche Förderungen können die Aufnahme eines Kredits erleichtern oder die Rückzahlungskosten senken.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 € Gesamtkosten
  • Die maximale Förderung pro Gebäude beträgt 25.000 €
  • Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht

Was sind die Förderbedingungen?

  • Das Gebäude liegt innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches
  • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie zum Haus- und Hofflächenprogramm bereits vollständig errichtet sein
  • Die Maßnahme trägt zur wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Erscheinungsbildes bei
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen und es ist noch kein Auftrag erteilt
  • Die Maßnahme kann nicht nach anderen Richtlinien und / oder Förderprogrammen gefördert werden

So stellen Sie einen Antrag

1. Vorplanung und Beratung 
- sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden
- Planung Ihrer Idee 

2. Detailplanung und Kostenermittlung 
- Einholen von drei vergleichbaren Angeboten pro Gewerk

3. Antragstellung 
- Einreichung der Antragsunterlagen bei der Gemeinde Welver (ab 01.09.25)

4. Zuwendungsbescheid 
- Prüfung der Antragsunterlagen durch die Gemeinde Welver und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung 
- ACHTUNG: Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides

5. Durchführung der Maßnahme
- Vorfinanzierung durch den Antragsteller

6. Verwendungsnachweis
- Nach Abschluss reichen Sie einen Nachweis über die Verwendung der Mittel ein

7. Zahlung der Zuwendung 
- Nach einer Prüfung des Verwendungsnachweises wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen

 

Downloads:

Förderrichtlinie zum Haus- und Hofflächenprogramm

Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Haus- und Hofflächenprogramm

Allgemeinde Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung