Lärm wirkt sich aus - Die möglichen Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung sind beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Schlafstörungen. Um den Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung vorzubeugen ist es wichtig, alle Potenziale zur Lärmvermeidung und -minderung zu nutzen. Hierbei spielt die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine wichtige Rolle. Sie verpflichtet die Städte und Gemeinden, aufbauend auf den vorliegenden Lärmkartierungen des Landes Nordrhein-Westfalen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie wurde 2005 durch Einfügung der §§ 47 a - f ("Lärmminderungsplanung") in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie sieht vor, dass sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre erneut durchgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung zu gewährleisten.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben.
Für die Gemeinde Welver war erstmalig 2024 ein Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Rat der Gemeinde Welver hat diesen in der Sitzung am 10.10.2024 beschlossen.
Lärm-Aktionsplan
Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung.