Umwelt

Umwelt

Die Umwelt ist Lebensgrundlage für den Menschen. Umwelteinflüsse sind bedeutend für unsere Lebensqualität und Lebenserwartung, für Gesundheit und Wohlbefinden. Zum Erhalt und der nachhaltigen Weiterentwicklung dieser natürlichen Lebensgrundlage sind verschiedene Handlungsfelder im Umweltbereich zu berücksichtigen. Die Aufgabe, mögliche gesundheitsgefährdende Umwelteinflüsse zu reduzieren, liegt zuerst bei den betreffenden Institutionen wie Kommunen, Ländern und Bund, aber auch Bürgerinnen und Bürger können selbst etwas tun, denn Umweltschutz findet auf vielen Ebenen statt.

Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die das Ziel haben, Umweltbelastungen und alle anderen Formen von Umweltschädigungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen. Der Umweltschutz legt seinen Fokus sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt, wie Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt und Klima, als auch auf deren Wechselwirkungen. Das Ziel ist die Erhöhung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen für heimische Tier- und Pflanzenarten. Dabei muss immer ein Einklang herrschen, um den vielfältigen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen, und diese mit dem notwendigen Schutz der Natur abzuwägen.

Lärm wirkt sich aus - Die möglichen Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung sind beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Schlafstörungen. Um den Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung vorzubeugen ist es wichtig, alle Potenziale zur Lärmvermeidung und -minderung zu nutzen. Hierbei spielt die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine wichtige Rolle. Sie verpflichtet die Städte und Gemeinden, aufbauend auf den vorliegenden Lärmkartierungen des Landes Nordrhein-Westfalen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie wurde 2005 durch Einfügung der §§ 47 a - f ("Lärmminderungsplanung") in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie sieht vor, dass sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre erneut durchgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung zu gewährleisten.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben.

Für die Gemeinde Welver war erstmalig 2024 ein Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Rat der Gemeinde Welver hat diesen in der Sitzung am 10.10.2024 beschlossen.

Lärm-Aktionsplan

Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung.

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Landschaft. Träger der Landschaftsplanung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Auf Ebene der kommunalen Landschaftsplanung werden im Landschaftsplan Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (z.B. Naturschutzgebiete) rechtsverbindlich festgesetzt.

Die Satzungstexte sowie die zugehörige Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplan IV „Welver“ finden sie unter folgendem Link auf der Homepage des Kreis Soest.