Umwelt

Umwelt

Die Umwelt ist Lebensgrundlage für den Menschen. Umwelteinflüsse sind bedeutend für unsere Lebensqualität und Lebenserwartung, für Gesundheit und Wohlbefinden. Zum Erhalt und der nachhaltigen Weiterentwicklung dieser natürlichen Lebensgrundlage sind verschiedene Handlungsfelder im Umweltbereich zu berücksichtigen. Die Aufgabe, mögliche gesundheitsgefährdende Umwelteinflüsse zu reduzieren, liegt zuerst bei den betreffenden Institutionen wie Kommunen, Ländern und Bund, aber auch Bürgerinnen und Bürger können selbst etwas tun, denn Umweltschutz findet auf vielen Ebenen statt.

Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die das Ziel haben, Umweltbelastungen und alle anderen Formen von Umweltschädigungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen. Der Umweltschutz legt seinen Fokus sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt, wie Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt und Klima, als auch auf deren Wechselwirkungen. Das Ziel ist die Erhöhung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen für heimische Tier- und Pflanzenarten. Dabei muss immer ein Einklang herrschen, um den vielfältigen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen, und diese mit dem notwendigen Schutz der Natur abzuwägen.

Ein Wettbewerb für Freunde natürlich schöner Gärten ...

Was wird gesucht?
Gesucht werden möglichst naturnahe Gärten in der Gemeinde Welver.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle GarteneigentümerInnen bzw. GartenmieterInnen der Gemeinde Welver, die eine Gartenfläche pflegen und dabei auf eine naturnahe Gestaltung achten.

Wie kann ich teilnehmen?
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb „Mein naturnaher Garten“ senden Sie den unterschriebenen Teilnahmebogen inkl. unterschriebener Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Nutzung von Fotos sowie als Anlage eine Fotodokumentation (max. 10 Fotos) und eine grobe Skizzierung der Gartenfläche an klima-umwelt(at)welver.de oder postalisch an:
Gemeinde Welver 
Stichwort: Wettbewerb „Mein naturnaher Garten“ 
Am Markt 4
59514 Welver


Bis wann kann ich teilnehmen?
Einsendeschluss ist der 15.06.2025


Wie wird bewertet?
Um eine faire Bewertung und die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Gärten zu gewährleisten werden die Gärten nach vier Kategorien bewertet
❖ Vorgarten
❖ Garten innerhalb von Wohngebieten
❖ Garten im Außenbereich
❖ Garten Neuanlage / Neugestaltung / Umgestaltung


Bewertungskriterien für die Gärten sind
• Wahl und Vielfalt von Gehölzen und standortgerechten Pflanzen (regionales Saatgut, Obstbäume, mehrjährige Blühfläche, ganzjähriges Blühangebot, etc.)
• Vorhandene Lebensräume für Kleintiere, Vögel und Insekten (Insektenhotels, Totholz- / Laubhaufen, Nisthilfen, Blumenwiese, offene Boden- und Wasserstellen, etc.)
• Bodenbedeckung und Versiegelungsgrad (Anteil versiegelter Fläche, Kieswege, Rasen, Blühwiese, etc.)
• Ökologische Bewirtschaftung des Gartens (Verzicht auf Torf und chemische Düngemittel, Regenwassernutzung, Kompost, etc.)
• Regenwassernutzung / sparsame Bewässerungssysteme (Regentonne, Zisterne, etc.)
• Besonderheiten des Gartens (Komposthaufen, Trockenmauer, Dach- und Fassadenbegrünung, etc.)
Sie haben Ihren Garten erst in den letzten Jahren neuangelegt, neugestaltet oder teilweise umgestaltet und möchten sich gerne für die Kategorie „Garten Neuanlage / Neugestaltung / Umgestaltung“ bewerben, dann lassen Sie uns in Ihrer Bewerbung wissen, welche Elemente neu angelegt oder welche Änderungen an dem Garten vorgenommen worden sind. Eignen tun sich hier
insbesondere Vorher/Nachher Bilder. Bitte geben Sie uns im Feld Besonderheiten des Gartens zusätzlich den Hinweis wann, wieso und welche Änderung an dem Garten vorgenommen worden sind.


Was kann ich gewinnen?
Ausgezeichnet wird der beste umgesetzte Garten in der jeweiligen Kategorie mit 300 €.


Bei weiteren Fragen rund um den Wettbewerb oder zur Teilnahme wenden Sie sich gerne an unsere Klimamanagerin Frau Christina Tigges (c.tigges(at)welver.de , Tel. 02384/51-217).
Wir freuen uns auf zahlreiche Einsendungen!


Teilnahmebedingungen


Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „Mein naturnaher Garten“ ist die Gemeinde Welver.

TeilnehmerInnen
Teilnahmeberechtigt sind alle GartenbesitzerInnen bzw. GartenmieterInnen der Gemeinde Welver, die eine Gartenfläche pflegen und dabei auf eine naturnahe Gestaltung achten. Der Wettbewerb ist auf das Gemeindegebiet von Welver begrenzt. Sollte sich der vorgeschlagene Garten nicht im Eigentum des Teilnehmenden befinden, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der EigentümerIn zur Teilnahme an dem Wettbewerb. Minderjährige Teilnehmende bedürfen einer formlosen Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinner des ersten Platzes aus vorherigen Gartenwettbewerben sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


Durchführung und Abwicklung
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb „Mein naturnaher Garten“ senden Sie den unterschriebenen Teilnahmebogen inkl. unterschriebener Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Nutzung von Fotos sowie als Anlage eine Fotodokumentation (max. 10 Fotos) des Gartens per Mail oder postalisch an die Gemeinde Welver. Bitte achten Sie darauf, dass keine Personen auf den Fotos der einzureichenden Fotodokumentation zu erkennen sind, so dass keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Außerdem sind farbige Fotos wünschenswert.

Der Teilnahmebogen sowie die Einverständniserklärung stehen auf der Homepage der Gemeinde Welver zur Verfügung. Es besteht außerdem die Möglichkeit diese bei der Klimamanagerin Frau Christina Tigges (c.tigges(at)welver.de , Tel. 02384/51-217) anzufordern oder direkt im Rathaus (Am Markt 4, 59514 Welver) abzuholen bzw. abzugeben.

Teilnahmeschluss ist der 15.06.2025.

Teilnehmende können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, sollte der berechtigte Verdacht bzw. Nachweis von Falschangaben, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegen.

Bewertung, Jury und Preise
Eine durch die Gemeinde Welver ausgewählte, unabhängige Jury trifft unter den Einsendungen eine Vorauswahl in den vier Kategorien anhand der Fotos und der eingereichten Teilnahmebögen. Die Gärten dieser Vorauswahl werden dann vor Ort begutachtet und anschließend die Gewinner bestimmt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Gewinner in den jeweiligen Kategorien erhalten ein Preisgeld von 300 €.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Die Teilnehmenden versichern, dass sie die Urheberschaft am eingereichten Bild besitzen und die uneingeschränkten Verwertungsrechte an allen Bildteilen haben, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. eine Einverständniserklärung für Veröffentlichungen vorliegt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder ist ausschließlich die Person, von der das Bild übermittelt wurde, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte.
Mit der Einsendung von Fotos versichert der jeweilige Urheber der Fotos, dass es sich nicht um einen fremden Garten handelt.

 

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Lärm wirkt sich aus - Die möglichen Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung sind beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Schlafstörungen. Um den Folgen einer dauerhaften Lärmbelastung vorzubeugen ist es wichtig, alle Potenziale zur Lärmvermeidung und -minderung zu nutzen. Hierbei spielt die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine wichtige Rolle. Sie verpflichtet die Städte und Gemeinden, aufbauend auf den vorliegenden Lärmkartierungen des Landes Nordrhein-Westfalen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie wurde 2005 durch Einfügung der §§ 47 a - f ("Lärmminderungsplanung") in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie sieht vor, dass sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre erneut durchgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung zu gewährleisten.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben.

Für die Gemeinde Welver war erstmalig 2024 ein Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Rat der Gemeinde Welver hat diesen in der Sitzung am 10.10.2024 beschlossen.

Lärm-Aktionsplan

Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung.

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Landschaft. Träger der Landschaftsplanung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Auf Ebene der kommunalen Landschaftsplanung werden im Landschaftsplan Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (z.B. Naturschutzgebiete) rechtsverbindlich festgesetzt.

Die Satzungstexte sowie die zugehörige Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplan IV „Welver“ finden sie unter folgendem Link auf der Homepage des Kreis Soest.