ABK für die vier Ortsteile

Allgemeines:

Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde Welver für den Zeitraum 2018 – 2023, genehmigt durch den Regierungspräsident Arnsberg, am 01.10.2018, Az.: 54.20.20-076.2017-002, hat sich die Gemeinde Welver verpflichtet abwasserwirtschaftliche Missstände in einem festgelegten Zeitrahmen zu beseitigen.

Diese Selbstverpflichtung ergibt sich aus dem § 47 des Landeswassergesetzes LWG des Landes Nordrhein – Westfalen vom 25.06.1995 (GV.NW S. 926) – SGV. Nach dem v. g. ABK ist für die Ortsteile Berwicke, Stocklarn und Einecke, Klotingen der Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt im Rahmen einer s. g. Druckentwässeerung.


Rechtsgrundlagen:

  • Landeswassergesetz LWG des Landes Nordrhein – Westfalen vom 25.06.1995.
  • Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver für den Zeitraum 2018 - 2023
  • Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver vom 09.12.2020
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver vom 24.02.2021


Informationen zu den Ansprechpartner finden Sie hier.

Verfahrensablauf des ABK

Leistungen die durch die Gemeinde Welver erbracht werden:

Die Gemeinde Welver plant und baut in Absprache mit dem jeweiligen Anschlussnehmer die erforderlichen Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenbereich, Grundstücksanschlussleitung „GAL“ sowie die Leitung auf dem privaten Grundstück „HAL 1“ einschließlich Schacht mit Pumpe und Steuerung. Dabei werden, soweit wie möglich, die vorgefundenen abwassertechnischen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Art und Ausführung der Anschlussleitung und des Standortes des Pumpenschachtes bestimmt dann die Gemeinde Welver nach pflichtgemäßem Ermessen. test

Eine Grafik der Verantwortlichkeiten der Gemeinde finden Sie hier.
 

Leistungen die durch Sie als Anschlussnehmer zu erbringen sind:

Herstellung des erforderlichen Stromanschlusses / Strominfrastrucktur für die Steuerung und Betrieb der Pumpe incl. Anschluss an die Hausstromversorgung (400 Volt / 3 x 16 Ampere). Herstellung der Hausanschlussleitung „HAL2“ an den Pumpenschacht.

Eine Grafik der Verantwortlichkeiten des Anschlussnehmers finden Sie hier.

 

Aktuelle Arbeits- und Entwicklungsschritte

Ausführungsplanung             


Die Ingenieurbüros M+O Rhein-Ruhr und Fischer Teamplan erstellen aktuell für den Anschluss an die Kanalisation der
vier Ortsteile Berwicke, Stocklarn, Einecke und Klotingen entsprechende Ausfühungsplanungen.

 

Anlieger-Gespräche


Die Planungsbüros werden im Anschluss auf die Anlieger zugehen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um die
Grundstücksentwässerung abzustimmen (Lage des Pumpenschachtes, Steuerung und Verlauf der Hausanschlussleitungen).
Die Anlieger werden postalisch angeschrieben.

Baukosten und Beiträge

Baukosten:

Die Gemeinde Welver baut die Hauptdruckrohrleitung im Bereich der öffentlichen Straße und trägt die Kosten der „öffentlichen“ Hauptdruckrohrleitung.

Der Schacht mit Pumpe und die Steuerung werden durch die Gemeinde Welver erstellt. Der Pumpenschacht einschließlich Steuerung ist gemäß der Entwässerungssatzung Bestandteil „öffentliche“ Abwasseranlage. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Gemeinde Welver.

Die Hausanschlussleitung sowie die Grundstücksanschlussleitung von der „öffentlichen“ Hauptdruckrohrleitung bis zum Pumpenschacht „HAL 1 + GAL“ auf den Grundstücken sind nicht Bestandteil der „öffentlichen“ Abwasseranlage. Die anfallenden Kosten für diese Leitungen werden dann nach Abschluss der Maßnahme dem jeweiligen Anschlussnehmer gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Welver in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlussleitung „HAL 2“ vom Gebäude bis zum Pumpenschacht sowie die Herstellung der Strominfrastrucktur / Stromanschluss für die Steuerung und Pumpe und gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Diese Arbeiten müssen durch den Anschlussnehmer selbst beauftrag bzw. durchgeführt werden.


Einmaliger Kanalanschlussbeitrag:

Gemäß der bereits unter „1.) Rechtsgrundlagen“ genannten Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Welver, erhebt die Gemeinde Welver einen s. g. „einmaligen Anschlussbeitrag“, der grundstücksbezogen ermittelt wird. Hier kann bei Bedarf eine Vorausberechnung durch die Gemeindeverwaltung erfolgen.
 

Betriebskosten:

Alle Betriebs- und Folgekosten, Wartungsarbeiten und spätere evtl. erforderliche Reparaturkosten für den Pumenschacht einschließlich Pumpe und Steuerung trägt die Gemeinde Welver. Die Stromkosten sind durch den Anschlussnehmer zu tragen. Die ggf. anfallenden Unterhaltungsarbeiten an sämtlichen Anschlussleitungen „HAL1 + 2 + GAL“ sind durch den Anschlussnehmer zu tragen.

Ausführungsplanung:

Als erster Schritt für die Ausführungsplanung und anschließenden Umsetzung der erforderlichen Bauarbeiten ist die Festlegung des Standortes des neu zu errichtenden Pumpenschachtes auf dem Grundstück erforderlich. Hierfür werden die beauftragten Ingenieurbüros mit jedem Anschlussnehmer einen Ortstermin vereinbaren.
 

Präsentationen der Bürgerversammlungen vom 20.09.2022 und 21.09.2022:

Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde Welver für den Zeitraum 2018 – 2023 hat sich die Gemeinde Welver verpflichtet, abwasserwirtschaftliche Missstände in einem festgelegten Zeitrahmen zu beseitigen. Demnach ist für die Ortsteile Berwicke, Stocklarn und Einecke, Klotingen der Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt im Rahmen einer s. g. Druckentwässerung.

Die zwei für den Anschluss der vier Ortsteile Berwicke, Stocklarn, Einecke und Klotingen an die Kanalisation beauftragen Ingenieurbüros

  • M+O Rhein-Ruhr für Einecke und Klotingen (Herr Gruber und Herr Aslan)
  • und Fischer Teamplan für Berwicke und Stocklarn (Herr Rode und Herr Millares)

befinden sich aktuell in der Ausführungsplanung zu der vorgenannten Maßnahme. Nach Durchführung der Ausschreibungen und Vergabeverfahren werden die Bauarbeiten voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen.

Wie bei den im September durchgeführten Informationsveranstaltungen angekündigt werden die Planungsbüros nun auf die einzelnen anzuschließenden Anlieger zugehen und einen Vor-Ort-Termin mit diesen vereinbaren. Dazu werden die Büros die Anlieger postalisch anschreiben und einen Termin vorgeben. Die Terminvergabe erfolgt dabei verteilt über einen gewissen Zeitraum. Die Bürger werden aufgefordert an diesem Termin teilzunehmen oder einen Vertreter zu benennen, der an diesem Tage die Interessen des Anliegers vertreten kann. An diesem Tage soll die Grundstücksentwässerung mit den Anliegern abgestimmt werden: die Lage des Pumpenschachtes, der Steuerung und der Verlauf der Hausanschlussleitungen an den betroffenen Grundstücken festgelegt werden. Auf dieser Grundlage werden die weiteren Planungen vorangetrieben.

Mögliche Fragen der betroffenen Anlieger wie z. B.

  • Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
  • Wie werden die Anschlussgebühren berechnet?
  • Wie verfahre ich mit meiner nicht mehr benötigten Kleinkläranklage?

werden auf

www.welver.de unter den FAQs beantwortet. Hier wird auch über den aktuellen Sachstand berichtet.

Die aktuellen Übersichtspläne zum Anschluss der Ortsteile an die Kanalisation liegen vor und können hier aufgerufen werden.

Übersichtsplan Berwicke-Stocklarn

Übersichtsplan Klotingen-Einecke

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