Verfahrensablauf des ABK
Leistungen die durch die Gemeinde Welver erbracht werden:
Die Gemeinde Welver plant und baut in Absprache mit dem jeweiligen Anschlussnehmer die erforderlichen Anschlussleitungen im öffentlichen Straßenbereich, Grundstücksanschlussleitung „GAL“ sowie die Leitung auf dem privaten Grundstück „HAL 1“ einschließlich Schacht mit Pumpe und Steuerung. Dabei werden, soweit wie möglich, die vorgefundenen abwassertechnischen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Art und Ausführung der Anschlussleitung und des Standortes des Pumpenschachtes bestimmt dann die Gemeinde Welver nach pflichtgemäßem Ermessen. test
Eine Grafik der Verantwortlichkeiten der Gemeinde finden Sie hier.
Leistungen die durch Sie als Anschlussnehmer zu erbringen sind:
Herstellung des erforderlichen Stromanschlusses / Strominfrastrucktur für die Steuerung und Betrieb der Pumpe incl. Anschluss an die Hausstromversorgung (400 Volt / 3 x 16 Ampere). Herstellung der Hausanschlussleitung „HAL2“ an den Pumpenschacht.
Eine Grafik der Verantwortlichkeiten des Anschlussnehmers finden Sie hier.
| Aktuelle Arbeits- und Entwicklungsschritte |
Ausführungsplanung | Die Ingenieurbüros M+O Rhein-Ruhr und Fischer Teamplan erstellen aktuell für den Anschluss an die Kanalisation der vier Ortsteile Berwicke, Stocklarn, Einecke und Klotingen entsprechende Ausfühungsplanungen. |
Anlieger-Gespräche | Die Planungsbüros werden im Anschluss auf die Anlieger zugehen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um die Grundstücksentwässerung abzustimmen (Lage des Pumpenschachtes, Steuerung und Verlauf der Hausanschlussleitungen). Die Anlieger werden postalisch angeschrieben.
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Baukosten und Beiträge
Baukosten:
Die Gemeinde Welver baut die Hauptdruckrohrleitung im Bereich der öffentlichen Straße und trägt die Kosten der „öffentlichen“ Hauptdruckrohrleitung.
Der Schacht mit Pumpe und die Steuerung werden durch die Gemeinde Welver erstellt. Der Pumpenschacht einschließlich Steuerung ist gemäß der Entwässerungssatzung Bestandteil „öffentliche“ Abwasseranlage. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Gemeinde Welver.
Die Hausanschlussleitung sowie die Grundstücksanschlussleitung von der „öffentlichen“ Hauptdruckrohrleitung bis zum Pumpenschacht „HAL 1 + GAL“ auf den Grundstücken sind nicht Bestandteil der „öffentlichen“ Abwasseranlage. Die anfallenden Kosten für diese Leitungen werden dann nach Abschluss der Maßnahme dem jeweiligen Anschlussnehmer gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Welver in Rechnung gestellt.
Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlussleitung „HAL 2“ vom Gebäude bis zum Pumpenschacht sowie die Herstellung der Strominfrastrucktur / Stromanschluss für die Steuerung und Pumpe und gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Diese Arbeiten müssen durch den Anschlussnehmer selbst beauftrag bzw. durchgeführt werden.
Einmaliger Kanalanschlussbeitrag:
Gemäß der bereits unter „1.) Rechtsgrundlagen“ genannten Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Welver, erhebt die Gemeinde Welver einen s. g. „einmaligen Anschlussbeitrag“, der grundstücksbezogen ermittelt wird. Hier kann bei Bedarf eine Vorausberechnung durch die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Betriebskosten:
Alle Betriebs- und Folgekosten, Wartungsarbeiten und spätere evtl. erforderliche Reparaturkosten für den Pumenschacht einschließlich Pumpe und Steuerung trägt die Gemeinde Welver. Die Stromkosten sind durch den Anschlussnehmer zu tragen. Die ggf. anfallenden Unterhaltungsarbeiten an sämtlichen Anschlussleitungen „HAL1 + 2 + GAL“ sind durch den Anschlussnehmer zu tragen.
Ausführungsplanung:
Als erster Schritt für die Ausführungsplanung und anschließenden Umsetzung der erforderlichen Bauarbeiten ist die Festlegung des Standortes des neu zu errichtenden Pumpenschachtes auf dem Grundstück erforderlich. Hierfür werden die beauftragten Ingenieurbüros mit jedem Anschlussnehmer einen Ortstermin vereinbaren.
Präsentationen der Bürgerversammlungen vom 20.09.2022 und 21.09.2022: