FAQ-Liste der Fragen und Antworten

Antwort:
Besteht mit der Fertigstellung der öffentlichen Kanalisation die Anschlussmöglichkeit an den Kanal gilt nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver der s. g. Anschluss- und Benutzerzwang an die öffentliche Kanalisation. Die Erlaubnis zum Betrieb der Kleinkläranlage gilt bis auf Wiederruf und ist als Übergangslösung bis zum möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalisation erteilt worden.

Antwort:

Für die Ortsteile Einecke, Klotingen, Berwicke und Stocklarn ist der Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Weitere Einzelgrundstücke werden im Zuge der Verlegung der Hauptleitungen für die Ortsteile ebenfalls angeschlossen. Das Betriff im Besonderen den Bereich der Landstraße L 670, Hammer Landstraße, von Berwicke bis Borgeln sowie die Kreisstraße K 7, Huer, Stocklarn Richtung Borgeln bis L 670 Hammer Landstraße.

Antwort:

Die äußere Erschließung der Ortsteile Klotingen und Einecke hat im Februar 2024 begonnen. Es werden die Hauptdruckrohrleitungen, zwei neue Pumpwerk und die erforderlichen Hausanschlüsse erstellt. Die Druckrohrleitung zum Pumpwerk des Lippeverbandes in Borgeln sowie die Druckrohrleitungen im Bereich des Wirtschaftswegs „Am Birnbaum“ sind bereits im HDD-Verfahren hergestellt worden. Die Anschlussleitung für den Ortsteil Klotingen wird zurzeit im Bereich des Wirtschaftsweges „Auf der Höhe“ im HDD-Verfahren verlegt. Die innere Erschließung der Ortslagen mit den weitren Hausanschlüssen und Hauspumpstationen wird voraussichtlich ab Q1 2025 umgesetzt.

Die äußere Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn mit der Hauptdruckrohrleitung, den Pumpwerken und den ersten Hauspumpstationen wird ab Juni 2024 begonnen.

Die innere Erschließung der Ortslagen mit den Hausanschlüsse und Hauspumpstationen wird voraussichtlich ab Q1 2025 umgesetzt.

Antwort:

Die geplante Reihenfolge der Bauarbeiten ist grundsätzlich wie folgt vorgesehen.

1. Äußere Erschließung und Bau der Hauptpumpwerke für alle Ortsteile Juni 2023 bis Juni 2024.

2. Innere Erschließung Berwicke und Einecke März 2024 bis März 2025.

3. Innere Erschließung der Ortsteile Stocklarn und Klotingen Januar 2025 bis Dezember 2025.

Antwort:

Im Zuge der Bauarbeiten ist mit Beeinträchtigungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs zu rechnen. In Teilbereichen können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten temporäre kurzfristige Vollsperrungen erforderlich werden. Vollsperrungen über einem längeren Zeitraum sind nach jetzigem Planungsstand nicht erforderlich.

Antwort:

Über den Stand der Arbeiten informiert die Gemeinde mittels Informationsschreiben an die betroffenen Anlieger. Für aktuelle, allgemeine und generelle Informationen, hat die Gemeinde auf der Internetseite eine Rubrik „Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)“ eingerichtet.

Diese finden sie hier.

Antwort:

Folgende Kostenarten sind im Zuge der Herstellung des Kanalanschlusses durch die Anlieger zu tragen.

1. Der grundstücksbezogene einmalige Kanalanschlussbeitrag.

2. Die Kosten des Kanalanschlusses von der Hauptleitung bis zum Pumpenschacht.

3. Die Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses für den Pumpenbetrieb.

4. Die Kosten der Umklemmarbeiten der Abwasserleitung von der vorh. Kleinkläranlage an den neuen Pumpenschacht.

Die vorstehenden Kostenarten variieren grundstücksbezogen. Aus diesem Grund können hierzu keine allgemein gültigen Angaben gemacht werden.

Antwort:

Folgende Kostenarten sind durch die Gemeinde zu tragen:

1. Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Kanalisation in der Straße.

2. Die Kosten für die Herstellung des Pumpenschachtes einschließlich Steuerung auf dem Grundstück

Antwort:

Die Höhe der „Anschlussgebühren“ bzw. des einmaligen Kanalanschlussbeitrages für das anzuschließende Grundstück wird nach der Anschluss- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Welver individuell grundstücksbezogen berechnet.

Antwort:

Die „Anschlussgebühr“ bzw. der einmalige Kanalanschlussbeitrag wird zum Beispiel im palnungsrechtlichen Innenbereich grundstücksbezogen auf Grundlage der jeweils bestehenden baulichen Nutzung im Zusammenhang mit der anrechenbaren Grundstücksfläche berechnet. Einzelheiten hierzu können der Beitrags- und Gebührenatzung zur Entwässerungssatzung, Abschnitt 3, Betragsrechtliche Regelungen entnommen werden.

Antwort:

Auf Wunsch kann durch die Gemeinde für die jeweiligen betroffenen Grundstücke eine individuelle Beitragsmusterberechung angefertigt werden.

Antwort:

Die Gemeinde errichtet die öffentliche Kanalisation in den Ortsteilen. In diesem Zusammenhang werden auch die Kanalhausanschlüsse für die Grundstücke einschließlich Pumpenschacht und Pumpensteuerung hergestellt.

Antwort:

Die Anschlussnehmer müssen auf eigene Kosten und im eigenem Auftrag den Stromanschluss von der Unterverteilung im Haus bis zum Pumpenschacht (Steuerung) herstellen. Der Anschlussnehmer muss die Rohrverbindung, mit der bisher das Schmutzwasser in die Kleinkläranlage angeschlossen war an den Pumpenschacht anschließen.

Antwort:

Nachdem die Kleinkläranlage außer Betrieb genommen wurde kann diese ggf. als Zisterne für Regenwassergenutzt werden. Dafür muss die Kleinkläranlage vorher gründlich gereinigt werden.

Antwort:

Bis zum Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist der regelmäßige Entsorgungsrytmus für die Kleinkläranlage einzuhalten. Die regelmäße Entleerung der Kleinkläranlage gehört zu den Betreiberpflichen und ist damit auch Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kleinkläranlage. Die letztmalige Entleerung der Kleinkläranlage erfolgt nach dem ordnungsgemäßen Anschluss des Grundstückes an die Kanalisation.

Antwort:

Für den Fall, dass eine außer Betrieb genommene Kleinkläranlage nicht mehr genutzt wird ist diese zwingend zurückzubauen bzw. zu verfüllen.

Antwort:

Die Gemeinde Welver zeigt die Fertigstellung der betriebsfertigen öffentlichen Kanalisation im Zuge einer öffentlichen Bekanntmachung an. Den Grundstückseigentümern wird danach eine angemessene Frist gesetzt ihre Schmutzwasserleitung an den Pumpenschacht auf dem Grundstück anzuschließen. Die Gebührenpflicht beginnt dann mit dem 1. des Monats der auf den Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses an den Pumpenschacht folgt. Informationen zur jeweiligen Höhe der Gebühren finden sie hier.