Antwort:
Folgende Kostenarten sind im Zuge der Herstellung des Kanalanschlusses durch die Anlieger zu tragen.
1. Der grundstücksbezogene einmalige Kanalanschlussbeitrag.
2. Die Kosten des Kanalanschlusses von der Hauptleitung bis zum Pumpenschacht.
3. Die Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses für den Pumpenbetrieb.
4. Die Kosten der Umklemmarbeiten der Abwasserleitung von der vorh. Kleinkläranlage an den neuen Pumpenschacht.
Die vorstehenden Kostenarten variieren grundstücksbezogen. Aus diesem Grund können hierzu keine allgemein gültigen Angaben gemacht werden.