Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Welver haben die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Welver, Am Markt 4, und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Welver zu erfolgen. Die Bekanntmachungen zu den Sitzungen der Gremien finden Sie hier.