Gema-Gebühren von Vereinen werden unter bestimmten Voraussetzungen seit Mitte des Jahres vom Land NRW übernommen. Dies geschieht direkt bei der Online Registrierung der entsprechenden Veranstaltung.
Der Rat der Gemeinde hat nun dafür ebenfalls eine Richtlinie verabschiedet. Diese gilt für den Fall, dass die Gema-Gebühren nicht vom Land übernommen wurden (zum Beispiel in der ersten Jahreshälfte 2026).
Entsprechend der Richtlinie können die Vereine nun bislang nicht geförderte Gema-Gebühren bis zum Jahresende jeweils bei der Gemeinde einreichen. Die Richtlinie ist auf der Internetseite www.welver.de unter dem Thema Ortsrecht & Satzungen veröffentlicht.
„Wir sind froh, unseren Vereinen diese Förderung anbieten zu können. Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und leisten täglich ihren Beitrag für Zusammenhalt, Lebensqualität und gesellschaftliches Miteinander“, so Bürgermeister Camillo Garzen. (lü)