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Welveraner profitieren von Denkmalförderung des Landes


Die Gemeinde Welver hat vom Land Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 eine fachbezogene Pauschale für Denkmäler in Höhe von insgesamt 7.500,00 € erhalten. Die Förderung kann von privaten und kirchlichen Denkmaleigentümern in Anspruch genommen werden und dient zur Durchführung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen. Diese können anteilig (30 % bzw. 50 %) gefördert werden. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern dienen. 

Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:

  • Erhalt der Denkmalsubstanz und des Erscheinungsbildes (Restaurierungs- / Konservierungsmaßnahmen)
  • Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals
  • Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes (z. B. Austausch Kunststofffenster gegen Holzfenster, Wiederherstellung von Treppenanlagen nach bauzeitlichem Vorbild)
  • Maßnahmen die dem Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung dienen
  • Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder Institutionen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“, Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) und Erneuerung von Heizungs- und Elektroanlagen.

Die fachbezogene Pauschale ist nicht mit anderen Zuwendungen kombinierbar. Die Antragstellung erfolgt über die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Welver. Zeitgleich muss ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden. Die vollständigen Antragsunterlagen mit Maßnahmenbeschreibung, Fotos, Kostenberechnungen etc. sind ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Welver einzureichen. Bevorzugt ist dabei der digitale Weg (denkmal(at)welver.de). Die Fördermittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend auszugeben und nachzuweisen.