ISEK – Freigabe nächstes Teilstück


Ab Montag, dem 5. Mai ist der untere Abschnitt der Straße „Am Markt“ für den Verkehr wieder freigegeben. Der gesamte Bereich ist jedoch immer noch eine Baustelle. Die hier aufgeführten Regelungen sind darum nur Übergangsweise gültig. Fahrzeuge können über den Marktplatz an der Sparkasse vorbei bis kurz vor das Drogeriegeschäft Rossmann fahren. Dort müssen Sie nach rechts in Richtung Starenschleife abbiegen. Der Bereich ab der Sparkasse bis zur Starenschleife wird als Einbahnstraße ausgeschildert. Dies ist auch die vorgegebene Fahrtrichtung. 

Die Einbahnstraßenregelung gilt erst ab Höhe Sparkasse/Bäckerei Neuhaus. In dem gesamten Bereich dürfen Fahrzeuge auf den, durch farbliches Pflaster, gekennzeichneten Stellen eine Stunde parken. Dabei ist eine Parkscheibe erforderlich. Die Einbahnstraßenregelung gilt auch für Radfahrerinnen und Radfahrer. In dem gesamten Bereich gilt „Schritt fahren“ als Geschwindigkeitsbegrenzung.     

Die Gemeinde möchte mit diesen Übergangsregelungen den Zugang zu den Geschäften für Bürgerinnen und Bürger wieder möglich machen. (lü)