ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (sog. E-Rechnungen), die in einem strukturierten Datensatz erstellt werden, zu empfangen und zu verarbeiten. Eine Ablehnung des Empfangs von E-Rechnungen ist nicht möglich. Die Pflicht zur Ausgabe von eigenen E-Rechnungen gilt mit Übergangsregelungen ab 1. Januar 2028.
Damit wird die durchgängige digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis hin zur Begleichung des Rechnungsbetrages im Unternehmen möglich. Rechnungen in Papierform oder als PDF-Datei gehören dann der Vergangenheit an.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse im Unternehmen, sie bieten aber auch die Chance, bestehende Prozesse im Unternehmen zu überprüfen und neu zu strukturieren. Da eine E-Rechnung Anfang Januar 2025 von jedem Unternehmen empfangen werden muss, ist es äußerst wichtig, sich zeitnah vorzubereiten und die eigenen technischen Voraussetzungen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollte der Steuerberater eingebunden werden.
Die bisherigen Informationsveranstaltungen zur E-Rechnung und Gespräche mit Unternehmen machen jedoch deutlich, dass sich viele - gerade kleine und mittlere - Unternehmen mit dem Thema noch nicht ausreichend beschäftigt haben.
Darum werden drei Webinare angeboten, die in den nächsten Monaten von den IHKs in Hagen, Siegen und Arnsberg durchgeführt werden.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
10. September 2024, SIHK Hagen (https://events.sihk.de/r/eRechnung2)
18. September 2024, IHK Siegen (https://events.ihk-siegen.de/termine/1433/)
26. November 2024, IHK Arnsberg (www.ihk-arnsberg.de/termine), ab Oktober 2024