Gegenüber des Buchenwaldsaals befindet sich eine geschotterte Fläche, die seit Jahren zum Parken genutzt wird. Diese gehört eigentlich zum direkt anschließenden Wald / Landschaftsschutzgebiet. Der Hinweis über die nicht zulässige Nutzung des Seitenstreifens als „Parkstreifen“ kam von einem aufmerksamen Bürger. Das betroffene Waldstück ist im Besitz der Gemeinde Welver.
Neben der Fläche gegenüber dem Saal wurde zuletzt der Seitenstreifen bis hin zur Einfahrt der Parkplätze an der Bördehalle bei Veranstaltungen zum Parken genutzt. Dies führte mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen in dem Bereich. Um den Belangen des Landschaftsschutzes nachzukommen und gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden wird eine Halteverbotszone dort eingerichtet.
„Wir geben dem Wald diese Flächen zurück, die vor vielen Jahren zum Aufstellen von Altglascontainern genutzt wurden“, so Ordnungsamtsleiter Detlev Westphal.
Die entsprechenden Schilder werden in den nächsten Wochen dort aufgestellt. (lü)