Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Gewerbesteuer


In den nächsten Tagen werden die Bescheide über Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Gewerbesteuer versandt.

Grundbesitzabgaben

Zu den grundstücksbezogenen Abgaben zählen die Grundsteuer A und B, die Abwassergebühren (Regenwasser- und Schmutzwassergebühren) sowie die Abfallgebühren.

  • Soweit zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung tatsächliche Frischwasser Verbrauchswerte für das Jahr 2024 vorlagen, dienen diese als Grundlage für die Vorauszahlung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2025.

  • Die Gemeindeverwaltung möchte auf die Mitwirkungspflichten der Grundstückseigentümer im Rahmen der Niederschlagswassergebühr hinweisen. Veränderungen der bebauten und/oder befestigten Fläche sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.

  • Sofern ein Zwischenzähler für die Gartenbewässerung vorhanden sein sollte, ist der Zählerstand spätestens 4 Wochen nach Zustellung des Gebührenbescheides anzuzeigen. Danach kann keine Absetzung mehr berücksichtigt werden; die Angabe des Zählerstandes dient dann lediglich als Grundlage für das Folgejahr. Hingewiesen wird ebenfalls darauf, dass nach 6 Jahren ein Austausch des Gartenwasserzählers erfolgen muss.

Hundesteuer

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Sollte ein Hund veräußert bzw. abgegeben oder verstorben sein, hat eine Abmeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Dies gilt auch bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.

Gewerbesteuer

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass zukünftig nur bei Veränderung ein neuer Gewerbesteuerbescheid erlassen wird. Die Höhe der zu leistenden Gewerbesteuer in den Folgejahren bis zur Erteilung eines neuen Bescheides bei einer möglichen Veränderung ist dem diesjährigen Bescheid zu entnehmen.

Es wird um Beachtung der jeweiligen Fälligkeiten gebeten.

Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, ist darauf zu achten, dass die Angaben und Werte in den Bescheiden ordnungsgemäß und richtig übernommen wurden. Bei Veränderungen oder Erteilung neuer SEPA Lastschriftmandate ist dies über das Formular „Einzugsermächtigung“ anzuzeigen. Der Vordruck ist zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung bzw. online auf der Homepage der Gemeinde Welver (www.welver.de) zu erhalten.

 

Die Mitarbeiter der Finanzabteilung stehen für grundsätzliche bzw. fachspezifische Rückfragen und Anregungen telefonisch (02384-51107; 02384-51108) und persönlich (um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin) gerne zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail (finanzen(at)welver.de). Ansprechpartner für Fragen oder Einwendungen zu den Messbeträgen der Grundsteuer A und B und den Gewerbesteuermessbeträgen ist das zuständige Finanzamt.