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Digitaler Fischereischein


Seit dem 1. Juli 2026 ist in Nordrhein-Westfalen der neue digitale Fischereischein eingeführt. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihren Fischereischein nicht nur weiterhin persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen, sondern auch bequem online von zu Hause aus.

Eine moderne und fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip wird den Fischereischein auf Papier ersetzen. Er wird direkt den Antragsteller versandt.  Zusätzlich wird der Nachweis künftig als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone verfügbar sein.

Für Bürger ändert sich dabei zunächst wenig: Die Beantragung beim Bürgerservice im Rathaus bleibt weiterhin möglich. Gleichzeitig wird mit dem digitalen Angebot ein zusätzlicher, unkomplizierter Antragsweg geschaffen.

Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal unter meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Vor dem 1. Juli 2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine bleiben unabhängig vom neuen Verfahren bis zum regulären Ablaufdatum gültig. Erst danach müssen sie einmalig bei der zuständigen Behörde gegen den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

 

Kein Jugendfischereischein mehr

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis einschließlich 15 Jahren können die Fischerei künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben. 

Für Rückfragen steht der Bürgerservice der Gemeinde gern zur Verfügung. (lü)