Wohnberechtigungsschein

Zur Anmietung einer Wohnung des sogenannten sozialen Wohnungsbaus ist in den meisten Fällen die Vorglage/ der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins notwendig. Dieser Wohnberechtigungsschein muß beim Kreis Soest beantragt werden.

Antragsformulare erhalten Sie beim Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver.

Kontakt

Rathaus
Raum: UG 2
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr