Wohnberechtigungsschein

Zur Anmietung einer Wohnung des sogenannten sozialen Wohnungsbaus ist in den meisten Fällen die Vorglage/ der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins notwendig. Dieser Wohnberechtigungsschein muß beim Kreis Soest beantragt werden.

Antragsformulare erhalten Sie beim Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver.

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 8
Am Markt 4
59514 Welver

Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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