Wohnberechtigungsschein

Zur Anmietung einer Wohnung des sogenannten sozialen Wohnungsbaus ist in den meisten Fällen die Vorglage/ der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins notwendig. Dieser Wohnberechtigungsschein muß beim Kreis Soest beantragt werden.

Antragsformulare erhalten Sie beim Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver.