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Wehrerfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzung).

Betroffene, die eine Mitteilung zur Erfassung nicht erhalten haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, die zur Feststellung der Wehrpflicht erforderlichen Angaben gegenüber der Erfassungsbehörde zu machen.

 

Bitte lesen Sie auch:

Informationen zur Wehrpflicht von A bis Z

Leitfaden Zivildienst