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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.

  • 5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit
  • 35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat
  • 25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 4
Am Markt 4
59514 Welver

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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Oder nach Terminvereinbarung.