Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen gem. § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nur beschäftigt werden, wenn sie  von einem Arzt untersucht worden sind. Der Arzt benötigt zur Abrechnung der Untersuchungskosten einen Untersuchungsberechtigungsschein.

 

Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Jugendliche seit dem 01.10.2023 nur noch online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de. Melden Sie sich hierzu mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren geforderten Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sog. UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein oder Schwierigkeiten bei der Beantragung auftauchen unterstützt Sie die zuständige Behörde am Wohnort der Jugendlichen.

Keine

Bei Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines online: gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines vor Ort ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 8
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.