Unterbringung von Obdachlosen bei Zwangsräumung nach dem OBG

Bei Bedarf wird/ werden die betroffene(n) Person(en) durch Einweisungsverfügung vorübergehend in der gemeindlichen Einrichtung für Aussiedler, ausländische Flüchtlinge und Obdachlose, Eilmser Wald 3, 59514 Welver - Eilmsen, untergebracht.

Obdachlos
Zwangsräumung

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 7
Am Markt 4
59514 Welver

Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.