Teilungsgenehmigung

  • Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.
  • Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.
  • Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt des Kreises Soest vorlegen zu lassen.