Teilungsgenehmigung

  • Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.
  • Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.
  • Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt des Kreises Soest vorlegen zu lassen.

Kontakt

Rathaus
Raum: DG 4
Am Markt 4
59514 Welver

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Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
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Freitag:08:00 - 12:30

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