Schulbezirk

Die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche wurden durch das Zweite Schulrechtsänderungsgesetz zum 01.08.2008 aufgehoben. 

Ab dem Schuljahr 2008/2009 können die Eltern im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden. Sie haben einen Anspruch auf die Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Schule der Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben, im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit.

Schulgesetz NRW

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