Schülerbeförderung

Die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Welver, die die Grundschulen oder die Hauptschule der Gemeinde Welver besuchen, haben einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten, soweit der zumutbare Weg oder die zumutbare Schulwegdauer zur nächstgelegenen Schule überschritten wird. 

Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. 
 

Zumutbar sind grundsätzlich: 

  • zumutbarer Fußweg: 
    2 km für die Klassen 1-4
    3,5 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I  
  • zumutbarer Weg zur Haltestelle:
    1 km für die Klassen 1-4
    2 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I
  • zumutbare Schulwegdauer gesamt
    1 Std. für die Klassen 1-4
    3 Std. für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I

     

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 7
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.