Rundfunkgebührenbefreiung

Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Befreiungskriterien und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GebührenEinzugsZentrale.

Der Antrag ist ebenfalls im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver erhältlich.

Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, ist die Vorlage einer Kopie eines Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises hilfreich, da diese von hier beglaubigt werden können.

Hinweis:
Bei Vorlage des Bescheides über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei der Deutschen Telekom auch eine Ermäßigung der Telefongebühren beantragen.

GEZ

Kontakt

Rathaus
Raum: UG 2
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr