Reisepass

Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe und vorläufiger Reisepässe:

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom hiesigen Einwohnermeldeamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie vom hiesigen Einwohnermeldeamt schriftlich zur Abholung Ihres neuen Reisepasses aufgefordert.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Einladung zur Abholung ausgefüllt sein.

Vorläufiger Reisepass

Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Hierfür ist, neben den unter aufgeführten notwendigen Unterlagen, ein weiteres (zweites) Lichtbild erforderlich. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.

Reisepass:

  •     60,00 €,
  •     die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 €

vorläufiger Reisepass:

  •     26,00 €

Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
     
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
  • bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.

Kontakt

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Am Markt 4
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Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Oder nach Terminvereinbarung.

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