Projektbezogener Grunderwerb

Für die von der Gemeinde Welver durchzuführenden Baumaßnahmen, ist sowohl für den Straßen- als auch für den Kanalbau ein eventueller Grunderwerb erforderlich.  Nach den derzeit geltenden Bodenrichtwerten die durch den Gutachterausschuss des Kreises Soest ermittelt werden und nach den entsprechenden Entschädigungsrichtlinien wird dieser projektbezogene Grunderwerb durchgeführt.