Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Personen, die nicht Betroffene sind, darf die Meldebehörde nur Auskunft über

  1. Vor- und Familiennamen,
  2. akademischer Grad und
  3. Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt. Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszuges,
  • gesetzlicher Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

 

Einfache Melderegisterauskunft:

11,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft:

15,00 €

Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte in Postwertzeichen, als Verrechnungsscheck oder als Postüberweisung beifügen.

Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

Einfache Melderegisterauskunft:

 

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 8
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.