Kleinkläranlagen

Im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass es dabei nicht nur auf das Beseitigen und somit Verschwinden des Abwassers ankommt, sondern insbesondere auf die Reinigung der Abwässer. Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist zwingend erforderlich, um nutzbares Wasser auch für folgende Generationen zu erhalten! Selbst wenn Betreiber nie Probleme mit ihrer Kläranlage gehabt haben, weil das Abwasser ja ohne Probleme verschwunden ist, so ist dies in keinem Fall gleichzusetzen mit dem Reinigungserfolg, den die Kläranlage erzielt.

Grundstücke, die zu Wohn- oder Betriebszwecken genutzt werden, werden an die zentrale Schmutzwasserkanalisation, der Gemeinden angeschlossen. Sofern dies aus politischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen für Ortschaften, Ortsteile oder einzelne Grundstücke dauerhaft nicht gewünscht wird oder nicht möglich ist, müssen die Grundstückseigentümer die auf dem Grundstück anfallenden Abwässer selbst reinigen und entsorgen. Gleiches gilt zeitlich übergangsweise für die Bereiche, die erst in einiger Zeit (nach Fertigstellung der Kanalisation) angeschlossen werden können.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern sind auch die Eigentümer von Wochenendhäusern verantwortlich.

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