Kleineinleiter

Für private Entwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen) die in einen Vorfluter oder in den Untergrund einleiten und nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, muss eine Kleineinleiterabgabe gezahlt werden. Diese nicht  ordnungsgemäß gereinigten häuslichen Abwässer belasten den Wasserkreislauf zusätzlich.  

Nach dem Abwasserabgabengesetz und dem Landeswassergesetz NRW ist die Gemeinde Welver verpflichtet, für nicht sachgemäße Einleitungen eine Gebühr an das Landesumweltamt NRW zu entrichten. Diese Gebühr ist vom Grundstückseigentümer, der die Kleinkläranlage betreibt, zu erstatten. Berechnet wird diese Abgabe nach der gemeldeten Personenzahl jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres.

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