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Hundesteuer

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an- oder abzumelden. Eine An- oder Abmeldung ist ab sofort auch online über diese Seite der Gemeinde möglich (an der Anmeldung im Rathaus können Sie das entsprechende Formular auch in Papierform erhalten). Persönliches Erscheinen ist nicht mehr notwendig. 

So genannte Kampfhunde werden mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes NRW sowie an die Hundesteuersatzung der Gemeinde Welver.

Im Gemeindegebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:

  • ein Hund:
    60,00 € / Jahr
  • zwei Hunde:
    90,00 € je Hund / Jahr
  • ab drei Hunden:
    120,00 € je Hund / Jahr.

 

Kampfhunde:

  • ein sog. Kampfhund:
    480,00 € / Jahr
  • ab zwei sog. Kampfhund:
    600,00 € je Hund / Jahr.

 

Wichtig bei sog. Kampfhunden!

Bei Vorlage einer Bescheinigung über Ableistung einer Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt kann die Steuer auf die Hälfte reduziert werden. Der Nachweis muss nach Ablauf von 2 Jahren neu erbracht werden. Die Kosten über die Verhaltensprüfung trägt der Hundehalter.

Kontakt

Rathaus
Raum: OG 4
Am Markt 4
59514 Welver

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.