Jeder Hundehalter ist -zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung- verpflichtet, seinen Hund der Ordnungsbehörde zu melden. Diese Meldepflicht bezieht sich auf alle Hunderassen.
Für die nachfolgend aufgeführten Rassen ist zudem eine ordnungsbeördliche Erlaubnis gem. § 4 LHundG einzuholen:
Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
Für die "Erlaubnispflichtigen" Hunde gilt grundsätzlich Maulkorb- und Leinenzwang. Eine Befreiung ist unter Umständen möglich.
WICHTIG!
Um Ihnen die Anmeldungen zu erleichtern, nimmt der Bürgerservice der Gemeinde Welver beide Meldungen (Meldung zur Hundesteuer+Meldung Ordnungsbehörde) zentral an. Die Hundesteuermarke erhalten Sie ebenfalls von dort. Der Steuerbescheid wird Ihnen per Post übermittelt.
Anleingebot für Hunde
Gemäß § 9 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver ist beim Ausführen von Hunden darauf zu achten, dass die Anleinpflicht erst außerhalb bebauter Ortslagen endet. Sobald sich jedoch Personen, Fahrradfahrer oder KFZ nähern, ist der Hund sofort anzuleinen. Im Wald dürfen Hunde nur auf den Wegen unangeleint ausgeführt werden. In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht auf allen Wegen. Verstöße gegen die Anleinpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Verunreinigungen durch Hundekot
Gemäß § 9 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver hat jeder Tierführer, dessen Tier auf Verkehrsflächen und in Anlagen Verunreinigungen verursacht dafür zu sorgen, dass diese Verunreinigungen unverzüglich, schadlos und umweltfreundlich entsorgt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.