Hochwasserschutz

Gegen mögliche Schäden durch Hochwasser können Sie selbst am besten Vorsorge treffen:

  1. Schon bei der Errichtung von Gebäuden kann durch Herstellung eines wasserdichten Kellers einschließlich bis Oberkante Kellerwand oder zumindest über Straßenniveau hochgezogener Kellerlichtschächte gegen Eindringen von Hochwasser oder Grundwasser Vorsorge getroffen werden.
  2. Es sollte auf Abläufe in der Kellersohle verzichtet werden. Abwasser von Toiletten, Duschen, Waschbecken und Waschmaschinen sollten grundsätzlich über eine Hebeanlage über Geländeniveau in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden.
  3. Alle Rohrleitungen auf den Grundstücken, auch die Ablaufkanäle von den Fallrohren der Dachrinnen sollten dicht verlegt werden, um bei Rückstau den Austritt von Wasser und damit mögliche Nässeschäden am Gebäude zu verhindern.
  4. Bei Abläufen im Keller unter Geländeniveau sind Rückstausicherungen einzubauen. Diese bedürfen einer regelmäßigen Wartung, damit sie auch im Ernstfall funktionieren.
  5. In hochwassergefährdeten Gebieten sollte die Kellernutzung möglichen Hochwasserereignissen Rechnung tragen. Es sollte auf fest verlegte Teppiche oder Holzböden, Wandverkleidungen aus Holz verzichtet werden. Hochwertige Güter und Geräte sollten hochstellbar oder demontiert werden.

 

Übrigens: Grünabfälle sind Gift für Gewässer und  Böschungen!

 

Grünabfälle bitte nicht in die Gewässer werfen oder auch an den Ufern oder auf den Böschungen ablagern. Obwohl es sich um natürliche Materialien handelt, belasten sie das Ökosystem: Laub, Rasenschnitt und dergleichen zersetzen sich am Ufer, auf den Böschungen und im Wasser und überdüngen so das Gewässer. Sauerstoff - den die Wassertiere zum Atmen brauchen - wird dem Wasser entzogen; das Gewässer kippt um. Der natürliche Uferbewuchs wird erstickt, Brennnesselbewuchs stellt sich ein. Überflutungen sind die Folge, wenn abgeschwemmte Abfälle Rohrdurchlässe und Brücken verstopfen und zusetzen. Auch Ungeziefer und Ratten werden davon angezogen.

Kontakt

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Oder nach Terminvereinbarung.

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