Gleichstellung

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich. 

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben. 

Auf Landesebene arbeiten die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG NRW), auf Bundesebene in der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) zusammen.

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt für die Frauen und Männer der Gemeinde Welver verschiedene Aufgaben war, die sowohl Bereiche innerhalb der Verwaltung betreffen als auch Bereiche in der Kommune selbst. 
 
Interne Gleichstellung:

  • Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren und Personalentscheidungen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans
  • Weiterbildungsangebote für Frauen 
     

Externe Gleichstellung: 
 
Die externen Aufgaben bezeichnen kein eindeutiges Arbeitsfeld, sondern umfassen eine Fülle von Tätigkeitsbereichen, in denen die Gleichstellungsbeauftragte nach dem Willen des Gesetzgebers jeweils eigene und ganz unterschiedliche Schwerpunkte setzen kann.
 
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen, Sorgen und Anregungen  aus der  Bevölkerung und der Verwaltung, und 

  • zeigt Benachteiligungen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten
  • bietet bei konkreten Problemen ihre Hilfe an,
  • hält und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen, 
  • nimmt zu Rats- und Ausschussvorlagen unter Gleichstellungsgesichtspunkten Stellung, 
  • wirkt bei allen sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen der Gemeinde Welver mit.
     

Interessante Internet-Links

 

Infos zur Kinderbetreuung
Familien-Wegweiser.de bündelt erstmals bundesweit alle regionalen Angebote zur Kinderbetreuung in einer Datenbank.
Das nächstgelegene Kinderbetreuungsangebot ist nur noch einen Mausklick entfernt.Mit seinem Serviceportal Familien-Wegweiser bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet die erste Datenbank an, die bundesweit bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten hilft.
 
Wer unter www.familien-wegweiser.de auf die Rubrik "Familie regional" klickt und dort seine Postleitzahl eingibt, spart Zeit und zahllose Telefonate. Nutzer erhalten sofort alle notwendigen Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld des jeweils zuständigen Jugendamtes.
 
Das Serviceportal www.familien-wegweiser.de gibt werdenden Eltern und Familien entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation umfangreiche Informationen zu den Bereichen Förderung und Finanzen, Arbeitswelt, Betreuung und Erziehung, Recht, Gesundheit sowie Hilfe und Beratung.Der Wegweiser wird so zu einem nützlichen Begleiter durchs gesamte Familienleben.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@​bmfsfjservice.bund.de 
Internet: www.BMFSFJ.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

 

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Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Freitag:08:00 - 12:30

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