Gewerbezentralregisterauszug für Firmen (Juristische Personen)

Jede juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten. 

Den Antrag können Sie im Fachbereich 2.1 stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Welver ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll. 

Sie können jedoch den Antrag als juristische Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit. 

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.

Gewerbezentralregisterauszug für Firmen (Juristische Personen):

13,00 €.

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
  • Personalausweise (oder Reisepässe; Nationalpässe) der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer/innen)

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 3
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.