Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen

Jede natürliche Person  kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person betreffen, erhalten.
 
Die Registerauskunft können Sie im Fachbereich 2.1, Zimmer UG 4 oder im Bürgerservice, Zimmer EG 8 / 9 beantragen, wenn die Person in Welver gemeldet ist.
 
Sie können jedoch den Antrag als natürliche Person auch schriftlich stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie neben den im Formular erbetenen Daten auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Hierfür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
 
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.

Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen:

13,00 €.

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Nationalpass

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 3
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.