Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26,00 €
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33,00 €
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 €
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
15,00 €
Für eine Gewerbeabmeldung wird keine Gebühr erhoben.