Geburtanmeldung

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Zur Beurkundung der Geburt werden von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen benötigt. Welche hängt davon ab, ob ...

  • Sie miteinander verheiratet sind oder
  • Sie nicht miteinander verheiratet sind,
  • ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • Sie Spätaussiedler sind,
  • Ihr Kind zuhause geboren wurde.Mit den Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden.

 

Notwendige Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:

  • wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches, diese ist in der Regel in Ihrem Stammbuch,
  • wenn Sie vor dem 03.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, brauchen Sie eine Heiratsurkunde,
  • wenn Sie im Ausland geheiratet haben, benötigen Sie eine Heiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde.

     

Notwendige Unterlagen, die nicht miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:

  • wenn Sie ledig sind, eine Geburts- oder Abstammungsurkunde,
  • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe,
  • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, müssen Sie auch diese beim Standesamt vorlegen.

     

Sonderfälle:

In einigen Fällen kann die Beurkundung der Geburt schwieriger sein und weitere Unterlagen erforderlich machen.

  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten beeinflussen z. B. die Namenswahl für Ihr Kind.
  • In Urkunden von Spätaussiedlern sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben.
  • Das Kind ist zu Hause geboren worden; eine Hebamme oder eine Ärztin hat diese Geburt bestätigt.
  • Der Vater erkennt die Vaterschaft beim Standesamt an und die Mutter stimmt der Anerkennung zu.

     

Falls einer oder mehrere dieser Fälle auf Sie zutreffen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.

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