Führungszeugnis

Unterschiedliche Verwendungszwecke

  • Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgeber*innen)
  • Für Behörden (z. B. für eine Gewerbeanmeldung oder Einstellung bei öffentlichen Arbeitgeber*innen)
  • Erweitertes Führungszeugnis: Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen). Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle erforderlich (§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

Führungszeugnis:

13,00 €.

Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?

  • Online über das Portal des Bundesamts für Justiz https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/. Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt
  • Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses,

Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen (ab 14 Jahren) kann der Antrag von dem Antragsteller selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Kontakt

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Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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