Feuerwehr der Gemeinde Welver

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW.S.122) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, im Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notlagen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Die Gemeinde Welver unterhält gem. der Verpflichtung des FSHG eine Freiwillige Feuerwehr, die nach § 9 Abs. 1 FSHG als öffentliche Feuerwehr zu bilden ist.

Nach § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Rat der Gemeinde Welver hat einen erarbeiteten Brandschutzbedarfsplan in seiner Sitzung am 15.12.2004 beschlossen.

 

Ansprechpartner:

Leiter der Wehr
Dirk Steinweg
Osterbrei 1              
59514 Welver
Tel.: 0 29 21 / 86 54
E-Mail: dirk-steinweg@​gmx.de 
  
Stellv. Leiter der Wehr

Carsten Vieregge
Stocklarner Str. 22
59514 Welver-Stocklarn
Tel.: 0 25 27 / 91 90 01
E-Mail: carsten.vieregge@​gmx.de

Freiwillige Feuerwehr
Notruf

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