Familienpass

Grundgesetz, Landesverfassung und Gemeindeordnung verpflichten Staat und Gesellschaft, die Familie zu schützen und zu fördern. Den Kommunen kommt durch ihre Verbundenheit mit dem Bürger, durch ihre Nähe zum Menschen und zu den Familien ein besonderer Auftrag für die Gestaltung der kommunalen Familienpolitik zu. Die Kommunen können unter anderem finanzielle Entlastungen der Familie bewirken.

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Rathaus
Raum: UG 4
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
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Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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