Familienbuch

Seit dem 01.01.1958 wird für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das den Brautpaaren bei der Eheschließung im Regelfall ausgehändigt wird.

 

Dieses im Regelfall beim Wohnsitzstandesamt geführte Personenstandsregister wird laufend fortgeschrieben. Es enthält z.B. Angaben über die Eheleute und deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung, Vermerke über die Eheauflösung oder Scheidung.

 

Das Familienbuch finden Sie im Regelfall:

 

  • bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder - wenn ein solcher nicht besteht - am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten bzw. wenn ein solcher nie bestanden hat, beim Eheschließungsstandesamt,

     

  • bei durch Scheidung vor dem 01.07.1998 aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des Ehemannes zum Zeitpunkt der Scheidung,

     

  • bei durch Scheidung nach dem 01.07.1998 aufgelöster Ehe am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten,

     

  • bei durch Tod aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des überlebenden Ehegatten.