Elterngeld

Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Zuständig für die Bearbeitung des Elterngeldes ist der Kreis Soest, Abteilung Soziales, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 02921 300.

 

Antragsformulare werden auch an der Information oder im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver ausgegeben.
 

Erziehungsgeld