Einschulung schulpflichtiger Kinder
Nach dem Schulgesetz NRW beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.
Zum Ende des vorherigen Jahres, in der Regel im Oktober, werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert, dass ihr Kind schulpflichtig wird und gleichzeitig zur Anmeldung eingeladen.
In Welver gibt es zwei Gemeinschaftsgrundschulen, die Bernhard-Honkamp-Grundschule und die Grundschule Borgeln.
Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass die Schulleiterin oder der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann.
Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung, die in der Regel in den Kindergärten stattfindet. Die schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt des Kreises Soest erfolgt innerhalb des Jahres vor der Einschulung. Das Gesundheitsamt teilt den Eltern den Untersuchungstermin mit.
Grundsätzlich werden alle Eltern in der zuvor beschriebenen Weise vorab informiert. Allerdings können aus technischen Gründen nur die Schulanfänger berücksichtigt werden, die bis zum 31.08. eines jeden Kalenderjahres in Welver wohnhaft sind. Falls nach diesem Zeitpunkt Zuzüge erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten entweder frühzeitig an die zuständige Grundschule oder die Gemeinde Welver - Bildung-, Freizeit und Soziales - wenden.
Anträge auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30. September des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.