Nach oben springen Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation bei Desktopanzeige springen Zur Suche springen

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- wird nicht von der Gemeinde Welver gewährt. 

Ansprechpartner sind der Kreis Soest und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe