Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist die Standesbeamtin/der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Welver wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Welver kommen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Grundsätzlich kann eine Ehe eingehen, wer mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Außerdem darf keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft existieren.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Trautermine
Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Als zusätzlichen Service bieten wir einmal im Monat Trauungen an einem Samstag an.
Trauorte
Das Standesamt Welver bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Trauzimmer im Rathaus, Am Markt 4, 59514 Welver: standesamt(at)welver.de
- Heimathaus, Klosterhof 10, 59514 Welver: Silke Appelbaum-Schweigert, 0173 27 62 109, hebammesilke(at)aol.com
- Lohhof, Im Loh 12, 59514 Welver, Ortsteil Recklingsen: Elke Unruh, 0 23 85 / 708 90 01, e.unruh(at)arr-service.de
- Trauzimmer am Buchenwald, Buchenstr. 1, 59514 Welver: Andre Ter Schüren, 0175 584 4855, info(at)zum-buchenwald.de
Bitte wenden Sie sich zur Terminbuchung (zusätzlich) an den jeweiligen Ansprechpartner des gewünschten Trauortes. Vielen Dank.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung zur Eheschliessung wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
40,00
Prüfung der Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist
80,00
Vornahme der Eheschliessung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes
80,00
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
66,00
Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung
21,00
Ausstellung einer Bescheinigung über eine Namensänderung
9,00
Ausstellung von Personenstandsurkunden
12,00 ; weitere Exemplare je 6,00
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/eheschliessung