Eheschließung

Wo melde ich die Eheschließung an?

Für die Anmeldung der Eheschließung ist die Standesbeamtin/der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Welver wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Welver kommen. 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.
 
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?

Grundsätzlich kann eine Ehe eingehen, wer mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Außerdem darf keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft existieren.
 
Namensführung in der Ehe

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
  • Ab 01.05.2025 wird das Namensrecht um weitere Möglichkeiten erweitert. Darüber informiert Sie die Standesbeamtin gerne bei der Anmeldung zur Eheschließung.

     

Trautermine

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Als zusätzlichen Service bieten wir einmal im Monat Trauungen an einem Samstag an.

Trauorte

Das Standesamt Welver bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Trauzimmer im Rathaus, Am Markt 4, 59514 Welver: standesamt(at)welver.de
  • Heimathaus, Klosterhof 10, 59514 Welver: Silke Appelbaum-Schweigert, 0173 27 62 109, hebammesilke(at)aol.com
  • Lohhof, Im Loh 12, 59514 Welver, Ortsteil Recklingsen: Elke Unruh, 0 23 85 / 708 90 01, e.unruh(at)arr-service.de
  • Trauzimmer am Buchenwald, Buchenstr. 1, 59514 Welver: Andre Ter Schüren, 0175 584 4855, info(at)zum-buchenwald.de 

Bitte wenden Sie sich zur Terminbuchung (zusätzlich) an den jeweiligen Ansprechpartner des gewünschten Trauortes. Vielen Dank.


Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung zur Eheschliessung wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

40,00 €

Prüfung der Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist 

80,00 €

Vornahme der Eheschliessung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes

80,00 €

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 

66,00 €

Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung

21,00 €

Ausstellung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 

9,00 €

Ausstellung von Personenstandsurkunden

12,00 €; weitere Exemplare je 6,00 €

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Falls Sie in Welver wohnen, ist die Standesbeamtin bei der Beschaffung der Aufenthaltsbescheinigung behilflich.
  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
  • Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
  • In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:
    • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • eine/r der Verlobten ist adoptiert
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden
Heirat
Anmeldung zur Eheschließung

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 9
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.