Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Die Gemeinde Welver ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.

Kontakt

Rathaus
Raum: UG 2
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr