Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Die Gemeinde Welver ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.