Beurkundungen

Beurkundung abstammungsrechtlicher Erklärungen

Das Standesamt Welver beurkundet Anerkennungen der Vaterschaft und der Mutterschaft und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen.

 

Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen

Beim Standesamt Welver werden alle Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder zur Namensführung eines Kindes und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet. Bei Auslandsbeteiligung werden außerdem Erklärungen zur Wahl eines ausländischen Namensrechts beurkundet.

 

Urkundenservice

  • Geburtsurkunden
    auch mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
    auch mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
    auch mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden 
     

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden - Wo gibt es sie?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.

Personenstandsurkunden erhalten Sie nur innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles:

  • Geburtsurkunde 110 Jahre
  • Eheurkunde 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunde 80 Jahre  
  • Sterbeurkunde 30 Jahre 

Nach Ablauf dieser Fristen können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden. Sobald die Personenstandsbücher, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, dem Archiv übergeben wurden, können Sie dort ggf. Abschriften der Einträge nach archivrechtlichen Benutzungsvorschriften erhalten. 
 

Wo bekomme ich eine Lebenspartnerschaftsurkunde?
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.

Namensrechtliche Erklärung:

21,00 €

Ausstellung von Peronenstandsurkunden:

je 10,00 €

weitere Exemplare je 5,00 €