Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalauweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der ntragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neue Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgelechtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellungdes neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebesjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von indestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Atragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegn, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
Ausweis
Personalausweis
Nutzungsentgeld Lichtbilderfassungssystem in der Behörde: 6,00
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Die Vollmacht zur Abholung finden Sie unter Formulare oder ...hier.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden,
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird
Ausstellung des neuen Personalausweises:
- 37,00
- 22,80 (unter 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis:
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
https://www.welver.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-a-z/detailseite/ausweis
06 Bürgerservice / Standesamt
- Anschrift
-
001
Am Markt 4
59514
Welver
Telefon
0 23 84 / 51 - 0
Fax
0 23 84 / 51 - 230
E-Mail
rathaus@welver.de
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- Anschrift
-
001
Am Markt 4
59514
Welver
EG 8
- Telefon
- 02384 / 51 - 206
- Fax
- 02384 / 51 - 230
- E-Mail
- a.kiepol@welver.de
Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Oder nach Terminvereinbarung.
- Anschrift
-
001
Am Markt 4
59514
Welver
- Telefon
- 02384 / 51 214
- E-Mail
- s.rohde@welver.de