Ausschankgenehmigung

Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

Die gängigsten Anlässe sind: 

  • "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben 
  • Schützenfeste und Volksfeste 
  • Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)  

Beachten Sie bitte das Merkblatt  zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung.

Nähere Auskünfte zu den Gebühren und den benötigten Unterlagen erteilt Ihnen der zuständige Mitarbeiter.

Kontakt

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Am Markt 4
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