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Angelschein

Wer angeln möchte, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Diese Prüfung wird mindestens einmal im Jahr von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Soest angeboten. Bei bestehender Prüfung erhalten Sie ab dem 1. Juli 2026 Ihren Fischereischein entweder beim Bürgerservice der Gemeinde Welver oder bequem online über den Onlinedienst unter: meineverwaltung.nrw. Für den Online-Antrag benötigen Sie die eId-Funktion Ihres gültigen Personalausweises mit dem gesetzten Pin sowie einer Anmeldung auf der BundID Internetseite oder der entsprechenden App.

Der neue Fischereischein wird ausgestellt

  • Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
  • Die Gültigkeit zur Ausübung der Fischerei entsteht durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe – für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
  • Über die entrichtete Abgabe erhalten Sie einen digitalen Nachweis, der auch in ausgedruckter Form anerkannt wird.

Der Jugendfischereischein wird ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr ausgestellt

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen jedoch weiterhin angeln – in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder ein Schülerausweis) mitzuführen.

Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:

  • Alte Fischereischeine (vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt) behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren sie ihre Gültigkeit.
  • Auf Wunsch können Sie Ihren alten Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen – die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird übertragen.
  • Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden weiterhin anerkannt – wenn Sie dort Ihren ständigen Wohnsitz haben. Allerdings müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 auch in NRW die Fischereiabgabe (für 1 Jahr oder 5 Jahre) entrichten, wenn Sie hier angeln möchten.
  • Mitführen müssen Sie künftig:
    • Ihren Fischereischein (digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder Scheckkarte)
    • Den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder ausgedruckt)
    • Einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) – Jugendliche können auch einen Schülerausweis vorlegen
    • Einen gültigen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

 

Link zu FAQs

-          einmalige Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins (Scheckkartenformat): 30,00€

-          1 Jahr Gültigkeit: 22,00€

-          5 Jahre Gültigkeit: 50,00€

Sobald Sie in Besitz eines lebenslangen Fischereischeins sind, ist es möglich, die Fischereiabgaben online zu entrichten.

- Persönliches Erscheinen erforderlich

- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 12 Jahren möglich)

- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)

Fischereischein

Kontakt

Rathaus
Raum: EG 8
Am Markt 4
59514 Welver

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Tag
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
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Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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