Alters- und Ehejubiläen

Die Gemeinde Welver überreicht Jubelpaaren anlässlich der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), der Gnaden Hochzeit (70 Jahre) und bei einer Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre) eine Urkunde und ein kleines Geschenk.

Bei den Ehejubiläen wird zusätzlich zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher auch durch den Bürgermeister selbst oder durch die stellvertretenden Bürgermeister gratuliert.

Sofern keine Gratulation und ein persönliches Erscheinen der Gemeindevertreter erwünscht ist, sollten Sie dies entsprechend mitteilen. Gleiches gilt für etwaige Terminwünsche (z. B. spätere Gratulationen).

Soweit eine Ehe seinerzeit beim hiesigen Standesamt geschlossen wurde, kann die Gemeinde die anstehenden Jubelhochzeiten von Amts wegen ermitteln. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen wurde. Etwa einen Monat vor dem Jubiläum sollten sich die Angehörigen von Ehejubilaren oder die Jubilare selbst bei der Gemeinde melden.

Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist erforderlich. Wenn die Beschaffung dieser Urkunde nicht möglich ist, kann der Gemeinde auch das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Wann und wie durch die Gemeinde Welver zu Geburtstagen gratuliert wird, ist klar geregelt.

Laut der verwaltungsseitig festgelegten Regelung erhalten Jubilare ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre ein Glückwunschschreiben und ab dem 85. Geburtstag zusätzlich ein kleines Geschenk aus der Hand des Ortsvorstehers.
Ab dem 90. Geburtstag erhalten die Jubilare jährlich ein Gratulationsschreiben.
Zum 100. und 105. Geburtstag übernimmt der Bürgermeister persönlich oder seine Stellvertreter die Gratulation und überreicht ein kleines Geschenk.

Kontakt

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Raum: OG 10
Am Markt 4
59514 Welver
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Freitag:08:00 - 12:30

Oder nach Terminvereinbarung.

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