Osterfeuer zählen zu den ältesten Brauchtümern bei uns. Deswegen können sie, entgegen der sonst geltenden Regelungen, im Rahmen der Brauchtumspflege abgebrannt werden.
Die Ausnahmen werden für die in den Ortsgemeinschaften verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Feuer im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für jedermann zugänglich sind.
Jedes Osterfeuer muss beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Anmeldefrist geht bis zum 11.04.2025. Anmelden könne Sie die Feuer bei der Gemeindeverwaltung unter den Telefonnummern 02384/51202, 51201 oder als E-Mail an sicherheitundordnung(at)welver.de.
Zu beachten ist, dass Osterfeuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Eine Kontrolle erfolgt durch das Ordnungsamt.
Die Erlaubnis kann aufgrund von besonderen Umständen (zum Beispiel akute Waldbrandgefahr) kurzfristig widerrufen werden. Eine Kontrolle der aufgeschichteten Haufen erfolgt durch das Ordnungsamt. (lü)